Heute hatte unsere Firma einen Brief vom Jobcenter Dortmund in der Post. Sie „bitten“ um Auskunft über den Gehaltsbezug eines Mitarbeiters.
Wobei das Wort „bitten“ es nicht so ganz trifft:
Statt anzugeben, auf Grund welcher Regelung wir zur Auskunft verpflichtet sind, zititert man gleich die Bußgeldvorschriften des §63 SGB II, droht uns mit einer Ordnungswidrigkeitsklage und einem Bußgeld von 2.000 €.
Hallo, wo sind wir denn?
So etwas kann in einer dritten Mahnung stehen. Aber doch nicht in einer ersten Anfrage, insbesondere wo wir noch nie irgendeine Anfrage des Jobcenters nicht beantwortet haben.
Zu allem Überfluss ist im Schreiben der Name des Verfassers nicht angegeben und die genannte 0180er Telefonnummer gibt es nicht mehr.
Der einzige Lichtblick in diesem Zusammenhang war, dass unsere Ansprechpartnerin vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, der ich dieses unverschämte Schreiben daraufhin in Kopie per E-Mail gesandt habe, sich umgehend telefonisch bei mir entschuldigte und versprach, sich der Sache anzunehmen.
Tatsächlich rief der verantwortliche Sachbearbeiter dann auch im Laufe des Nachmittages an. Das sei ja ein Standardschreiben, dafür könne er ja gar nichts. Klar, und für die nicht-existente Telefonnummer auch nicht. Auf Grund welches Gesetzes wir nun auskunftspflichtig seien, konnte er auch nicht sagen. Will die Info aber in Kürze nachreichen.
Es bleibt spannend….
Super, für die Telnr kann er auch nichts, auf veralteten Briefköpfen schreiben und sich gar nicht darum kümmern, Verantwortung pur. Und dann soll man das“Eigentliche“ glauben!! Soll man da verzweifeln oder lachen? Traurig!