Da habe ich doch letzte Tage ein Schreiben von der DONETZ, dem örtlichen Betreiber des Stromnetzes, im Briefkasten. Dort weisen sie mich freundlich darauf hin, dass ich die „steckerfertige Erzeugungsanlage“ (das ist die offizielle Bezeichnung für eine Mini-Photovoltaik-Anlage), die ich bei ihnen angemeldet habe, noch nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen hätte. Sie schreiben:
Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) müssen steckerfertige Erzeugungsanlagen bei Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme) registriert werden. […] Kommt der Anlagenbetreiber diesen Pflichten nicht nach, verringern sich Einspeisevergütung bzw. Marktprämie für die Zeit ab der Inbetriebnahme bis zur Meldung im Stammdatenregister.
Na, das ist ja mal eine tolle Aussage. Insbesondere, weil man bei der Anmeldung der Anlage das Folgende unterschreiben musste:
Die selbst erzeugte Energie wird ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt. Für eventuell in das Netz der DONETZ eingespeiste Energie wird keine Vergütung gemäß Fördergesetze nach EEG beansprucht.
Also wenn ich die Anlage nicht eintrage, bekomme ich keine Vergütung. Und wenn ich sie eintrage, auch nicht.
Das ist ja mal toll.
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