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Servicewüste Deutschland – Mein privates Blog

25. Juni 2021

Kündigung bei E.ON nicht vorgesehen?

Abgelegt unter: Allgemein,Flop — Thomas @ 12:59
Daumen runter

E.ON hatte für den Stromliefervertrag an unsere Firma eine deutliche Preiserhöhung angekündigt. Auf die Bitte um ein besseres Angebot kam zwar eines, das aber auch nicht sonderlich gut war, daher schloss ich Ende März online einen Vertrag bei einem anderen Anbieter ab und schickte gleichzeitig eine Kündigung zum 30. April 2021 per E-Mail an E.ON. Schon wenige Tage später hatte ich von E.ON eine schriftliche Kündigungsbestätigung im Briefkasten.

Ende April kam vom Netzbetreiber per Post die Aufforderung, zum 30.04.2021 den Zählerstand abzulesen, weil E.ON ihnen mitgeteilt hätte, dass der Liefervertrag dann endet. Das habe ich dann auch gemacht und dem Netzbetreiber den Zählerstand online übermittelt.

Anfang Mai kam vom neuen Stromanbieter eine endgültige Vertragsbestätigung und gleich die Abbuchung des ersten Abschlags.

So weit, so gut.

Die Überraschung folgte Mitte Mai, als E.ON nämlich einen weiteren Abschlag vom Konto abbuchte. Ein Anruf ergab Folgendes: Das Ganze sei mein Fehler, weil ich sowohl per E-Mail gekündigt als auch dem neuen Lieferanten gesagt hätte, er solle kündigen. Die doppelte Kündigung sei dann fehlgeschlagen und deshalb der Status im System nicht korrekt vermerkt. Aber wir würden ja in wenigen Tagen die Schlussrechnung erhalten und da würde der zusätzliche Abschlag dann natürlich verrechnet.

Als Ende Mai aber immer noch keine Schlussrechnung vorlag, gab ich die Lastschrift zurück, denn genau genommen ist es nicht einzusehen, wieso ich E.ON für so lange Zeit unser Geld leihen sollte.

Anfang Juni hatte ich gleich zwei Briefe von E.ON in der Post: Eine „Zahlungserinnerung“ und ein „Wir konnten nicht abbuchen“, Letzteres gleich mit dem Hinweis auf die Berechnung von Rücklastkosten von 4,60 €. Ich schrieb dann sofort eine E-Mail an E.ON, in der ich die Berechnung der Rücklast- und Mahnkosten zurückwies und nochmals um die Erstellung der Schlussrechnung bat.

Dann passierte aber erst einmal nichts.

Der Schlag traf mich jedoch fast, als am 16.06.2021 E.ON den Abschlag für Juni abbuchte! Ich habe die Lastschrift sofort zurückgegeben und mich in einer E-Mail beschwert, in der ich dann vorsichtshalber die Einzugsermächtigung widerrufen habe.

Genützt hat es wenig, weil am 18.06.2021 dann 1,10 € Mahnkosten von E.ON von unserem Konto abgebucht wurden! Auch diese Lastschrift gab ich sofort zurück, sah mich aber genötigt, nochmals anzurufen. Dort meinte man, ja, das würde jetzt alles glattgezogen und die Schlussrechnung käme in Kürze.

Zwischenzeitlich kamen dann noch drei Briefe von E.ON: eine weitere Mahnung, ein weiterer Hinweis zur erfolglosen Abbuchung, aber immerhin auch eine Bestätigung über den Widerruf des Lastschriftmandates.

Jetzt ist der Juni fast rum, die Schlussrechnung ist immer noch nicht da.

Ich bin gespannt, was noch passiert.

Fast rechne ich ja damit, dass E.ON mir mit der Kündigung des Vertrags droht …

Nachtrag 01.07.2021: Heute zwei weitere Schreiben von E.ON im Briefkasten, einmal „Wir konnten nicht abbuchen“ und dann „Letzte Mahnung vor der Kündigung“… Letzteres verspricht immerhin, dass der Vertrag dann vielleicht doch irgendwann auch im System von E.ON als beendet erkannt wird.