Die „Dortmunder Energie- und Wasserversorgung“ gibt sich gerne forschrittlich und verziert ihren Namen mit der „21“. Leider habe ich den Eindruck, dass die Firma im letzten Jahrtausend stehen geblieben ist, als man als „Stadtwerke“ noch ein Monopol hatte und Kundenservice egal war.
Im letzten November bekam ich Post, dass mein Gaspreis zum 1.1.2019 deutlich erhöht werden solle. Ein Preisvergleich zeigte mir, dass es andere Anbieter deutlich günstiger können, so zum Beispiel die Stadtwerke Düsseldorf. Ich schrieb der DEW21 also meine Kündigung und schloss einen Vertrag bei den SWD ab. Der Wechsel funktionierte soweit auch gut, die Kündigung wurde bestätigt, ebenso die Vertragsübernahme.
Nun wartete ich den ganzen Januar vergeblich, dass ich eine Schlussabrechnung bekommen würde. Schließlich fragte ich Anfang Februar bei der DEW21 per E-Mail nach. Ich bekam – nach „nur“ 6 Tagen Wartezeit – folgende, erstaunliche Antwort:
Unter einer Vertragskontonummer befinden sich Ihre Verträge für Strom, Gas und Wasser. Der Gasvertrag wurde zum 31.12.2018 beendet. Der Gesamtabschlag wurde von … auf … gesenkt. Für den Gasvertrag leisten Sie somit keinen Abschlag mehr. Die Abrechnung des beendeten Gasvertrages erfolgt mit der Jahresrechnung. Es erfolgt keine separate Schlussrechnung für den Gasvertrag.
Jetzt muss man wissen, dass meine Jahresabrechnung immer im April erfolgt. Und dadurch, dass durch das Vertragsende nun drei Wintermonate mit hohem Gasverbrauch entfallen, habe ich, obwohl schon im Dezember kein Abschlag mehr eingezogen wurde, ein Guthaben von rund 200 €. Mit dem sich die DEW21 wohl bis April ihre Taschen füllen will.
Die Argumentation mit dem Vertragskonto ist fadenscheinig, denn die drei Einzelverträge sind völlig unabhängig voneinander. In den „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erdgas“ der DEW21 steht:
6.2 Zum Ende jedes von DEW21 festgelegten Abrechnungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird von DEW21 eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird.
Das „zum Ende des Lieferverhältnisses“ ist schon ziemlich eindeutig. Die DEW21 scheint jedoch der Meinung zu sein, dass die AGBs nur dazu da sind, den Kunden zu knebeln, während man sich selbst jederzeit darüber hinwegsetzen darf.
Ich rief daraufhin die Hotline an, und durfte mich über den folgenden Spruch in der Warteschleife freuen:
Bei uns rufen täglich über 1000 Kunden an. Und für jeden von ihnen nehmen wir uns Zeit.
Genau, Zeit, die gar nicht nötig wäre, wenn man sich einfach an die selbstgestellten Regeln halten würde.
Immerhin sagte mir der Kundenbetreuer zu, dass er dafür sorgen würde, dass ich eine Abrechnung bekomme.
Und, Zeichen und Wunder, nur drei Tage später, kam gestern per E-Mail der Hinweis auf die neue Abrechnung im Kundenkonto. Und wie erwartet: gut 194 € Guthaben, das man in den nächsten Tagen auf mein Bankkonto überweisen wolle.
Und: Heute habe ich auf meinem Konto eine Gutschrift über 93 € … Moment mal, wieso 93, mein Guthaben ist 194?
Da haben die doch tatsächlich das Guthaben mit der nächsten Abschlagsrechnung verrechnet, obwohl die noch gar nicht fällig ist, sondern erst in 5 Tagen. Und das, nachdem ich erst 6 Wochen warten musste, bis man so gnädig war, mir die Gutschrift zu erteilen.
Also ich komme mir bei der DEW21 vor wie ein Selbstbedienungsladen, bei dem man sich nehmen kann, was und wann man will. Das Wort „Kundenservice“ würde sich schämen, würde man es mit dieser Firma in Verbindung bringen.