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Servicewüste Deutschland – Mein privates Blog

10. April 2024

Schlechter Scherz: „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 14:22
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Überall hört man es: In Deutschland mangelt es an Fachkräften, weshalb der Zuzug von qualifiziertem Personal aus dem Ausland vereinfacht werden soll.

Weil die deutschen Botschaften in den Heimatländern der Fachkräfte oft überlastet sind, wurde das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ eingerichtet. Damit kann der Arbeitgeber hier in Deutschland bei der zuständigen Behörde die Erteilung einer Vorabzustimmung beantragen, sodass dann der Vorgang durch die Botschaft schneller bearbeitet werden kann. Der Arbeitgeber wird für das Verfahren mit einer Gebühr von 411 € zur Kasse gebeten.

Soweit zur Theorie.

In Nordrhein-Westfalen ist für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung der Bezirksregierung Köln zuständig. Die haben ein Online-Portal eingerichtet, auf dem bequem der Antrag gestellt werden kann, wobei dazu eine Unmenge an Dokumenten hochzuladen ist.

Für einen zukünftigen Mitarbeiter hatten wir am 25. Januar 2024 dort einen Antrag gestellt, der Eingang wurde bestätigt und uns eine Bearbeitungsnummer mitgeteilt.

Und das war es dann.

Gestern, nach fast 11 Wochen, haben wir den Antrag zurückgezogen, der immer noch völlig unbearbeitet im Posteingang der Bezirksregierung herumlag.

Denn unser Mitarbeiter hat bereits letzte Woche von der Botschaft sein Visum erhalten und seine Stelle wie geplant angetreten.

Im Fall dieses Mitarbeiters war eigentlich alles klar: Er ist eine qualifizierte Fachkraft, besitzt eine Anerkennung seines Studienabschlusses und kann so eine EU-Blue-Card erhalten.

Wieso muss die Bearbeitung eines so klaren Falles so lange dauern? Wer glaubt im Ernst, so könnte der Fachkräftemangel beseitigt werden?

2. April 2024

Airport Parking Düsseldorf: Miserabler Service zum Wucherpreis

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 23:16
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Vor drei Wochen, genauer gesagt am Mittwoch, 13. März 2024, musste ich meine Eltern am Flughafen Düsseldorf abholen.

Weil meine Eltern nicht mehr so gut zu Fuß sind und ich ihnen keine weiten Wege zumuten wollte, fuhr ich in das nahegelegenste (und teuerste) Parkhaus P1, laut Hinweisanzeige waren dort Plätze frei. Da komme ich in das Geschoss U1 und alle drei Einfahrten sind mit Pylonen versperrt.

Gut, fahre ich weiter ins U2. Und was ist da? Über allen drei Einfahrten leuchtet eine rote Ampel! Und was bitteschön soll ich dann tun? Es gibt weder eine andere Ausfahrt, noch besteht die Möglichkeit zu wenden und zurück zu fahren. Also fahre ich trotz roter Ampel an die Einfahrtsschranke, die mich immerhin hinein lässt.

Ich habe also geparkt, meine Eltern abgeholt und wollte am Kassenautomat mein Ticket bezahlen.

Ganz toll: Nachdem ich das Ticket in den Automaten gesteckt habe, leuchtet am Bezahlterminal „Außer Betrieb“ auf. Ich drücke am Bildschirm auf die Taste „Abbruch“ und was passiert? Gar nichts. Erst nach einem Dutzend Versuchen spuckt das Gerät mein Ticket wieder aus, sodass ich mich auf die Suche nach irgendeinem anderen Kassenautomaten machen konnte, der vielleicht funktioniert. Den hab ich dann auch gefunden, aber komfortabel zu bedienen ist der auch nicht. Gegen den „Provinzflughafen“ Dortmund, bei dem ich mit der Karte kontaktlos und ohne PIN zahlen kann, ist das in Düsseldorf Steinzeittechnik.

Und für solch einen miserablen Service verlangt Düsseldorf einen Wucherpreis von 8 € je angefangener Stunde? Unter „Service“ würde ich mir etwas anderes vorstellen.

Ich hatte übrigens diesen Text vor drei Wochen als E-Mail an den APCOA-Parkservice Düsseldorf geschickt. Nötig zu antworten hat man es dort aber wohl nicht. Passt zum übrigen Service.

7. November 2023

DSW21: Geballte Inkompetenz

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 23:02

Schon im letzten Jahr hatte ich im Sommer ein 9 €-Ticket. Bei schönem Wetter nutzte ich es, um damit ab und zu zur Arbeit zu fahren, aber hauptsächlich, um in der Freizeit Ausflüge in die Umgebung zu machen. So legte ich mir auch in diesem Jahr ein 49 €-Ticket zu. Über die Handyticket-App buchte ich ab Juni ein Abo bei den Dortmunder Stadtwerken.

Das funktionierte auch prima, obwohl ich das Ticket wegen des dann doch nicht so guten Sommers weniger oft nutzen konnte, als eigentlich gehofft.

Am 28. September kündigte ich das Ticket dann über die App zum Monatsende. Es kam per E-Mail sofort eine Eingangsbestätigung, am nächsten Tag eine Kündigungsbestätigung. In der wurde angekündigt, ich würde auch noch eine schriftliche Bestätigung per Post bekommen.

So weit, so gut. Dachte ich. Außer, dass am 2. Oktober 49 € von meinem Konto abgebucht wurden … Ich schrieb umgehend eine E-Mail, in der ich um Klärung bat.

Am 4. Oktober hatte ich die schriftliche Kündigungsbestätigung im Briefkasten. Die haute mich endgültig vom Hocker: Da wurde die Abbuchung zum 2. Oktober tatsächlich angekündigt und mir in Aussicht gestellt, der Betrag würde am 2. November (!) erstattet.

Bin ich denn die Bank der DSW, dass die sich von mir kostenlos einen Monatskredit genehmigen können?

Und noch viel besser: Ich wurde unter Androhung einer Strafgebühr von 10 € aufgefordert, meine Chipkarte bis zum 10. Oktober abzugeben. Dabei habe ich überhaupt nie eine Chipkarte erhalten, da ich ja, wie erwähnt, das Abo über die Handy-App gebucht habe!

Ich rief sofort die Hotline an. Nach einer viertelstündigen Warteschleife erläuterte ich (vermutlich etwas erbost, aber definitiv nicht unfreundlich) dem Mitarbeiter mein Problem. Mit dem Erfolg, dass er einfach nur auflegte.

Mir platzte da endgültig der Kragen und ich gab im Online-Banking die Lastschrift zurück, nicht ohne nochmals eine E-Mail an die DSW zu schreiben.

Der „Erfolg“ blieb nicht aus: Eine Woche später hatte ich eine Mahnung im Briefkasten. Weil ich meinen vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachgekommen sei, forderte man nun 55,57 € (Ticketpreis zzgl. Verzugskosten) von mir und drohte, mein Abo zu kündigen (hahaha) und die Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Ich widersprach umgehend per E-Mail:

Wenn DSW21 die Lastschrift veranlasst, bevor klar ist, ob das Abo weiterläuft oder nicht, ist das deren Risiko, nicht meines. Mit der Kündigung erloschen meine Zahlungsverpflichtung und das SEPA-Mandat und die Abbuchung war illegal. Wenn sie nicht mehr aufgehalten werden konnte, wäre DSW21 zur umgehenden Erstattung verpflichtet, nicht erst nach einem Monat.

Eine Woche später kam eine Antwort per E-Mail: Man hätte nun aus „Kulanz“ die Rücklastgebühren storniert.

Wie kulant!

28. Mai 2023

Albträumchen Kaufland

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 19:50
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Kennt ihr den auch, diesen Supermarkt, in dem man gefühlt einfach überhaupt nichts von dem findet, was man gerade sucht?

Für mich ist da eines der „Musterbeispiele“ der Kaufland im Indupark Dortmund.

Kaufland Indupark:
So sieht also Shampoo aus?

Was habe ich mir da schon einen Wolf gesucht.

Das eine oder andere Mal habe ich dann auch aus Verzweiflung die Mitarbeiter gefragt. Die waren zwar immer sehr nett und hilfsbereit, aber dazu muss man erst einmal einen finden und das ist ja auch nervig.

Besonders hilfreich ist dort auch die extrem „gute“ Beschilderung, vgl. das Foto.

Da gibt es echt noch Verbesserungspotenzial!

3. November 2022

DONETZ beliebt zu scherzen

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 23:52
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Da habe ich doch letzte Tage ein Schreiben von der DONETZ, dem örtlichen Betreiber des Stromnetzes, im Briefkasten. Dort weisen sie mich freundlich darauf hin, dass ich die „steckerfertige Erzeugungsanlage“ (das ist die offizielle Bezeichnung für eine Mini-Photovoltaik-Anlage), die ich bei ihnen angemeldet habe, noch nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen hätte. Sie schreiben:

Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) müssen steckerfertige Erzeugungsanlagen bei Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme) registriert werden. […] Kommt der Anlagenbetreiber diesen Pflichten nicht nach, verringern sich Einspeisevergütung bzw. Marktprämie für die Zeit ab der Inbetriebnahme bis zur Meldung im Stammdatenregister.

Na, das ist ja mal eine tolle Aussage. Insbesondere, weil man bei der Anmeldung der Anlage das Folgende unterschreiben musste:

Die selbst erzeugte Energie wird ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt. Für eventuell in das Netz der DONETZ eingespeiste Energie wird keine Vergütung gemäß Fördergesetze nach EEG beansprucht.

Also wenn ich die Anlage nicht eintrage, bekomme ich keine Vergütung. Und wenn ich sie eintrage, auch nicht.

Das ist ja mal toll.

28. Oktober 2022

„WIZZ Flex“ – Ziemlich unflexibel

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 23:29
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Als ich letztens mit Wizz Air von Dortmund ins Ausland flog, war ich mir über die Flugtermine noch nicht so hundertprozentig sicher. Daher nutzte ich die „WIZZ Flex“-Option, die mir das Umbuchen erlauben soll und die für Hin- und Rückflug je 5 € extra kostete.

Den Hinflug habe ich dann zwar wie geplant angetreten, allerdings ergab es sich, dass ich unbedingt vorzeitig zurückfliegen musste. Denkt man sich: ist ja kein Problem, kann ich ja umbuchen.

Nun war es wegen der kurzfristen Entscheidung so, dass es zwar am nächsten Tag einen Flug nach Dortmund gab, der aber ausgebucht war. Einzige sinnvolle Alternative war ein Flug nach Köln.

Und das war es dann mit dem „Flex“. Zwar kann man mit dieser Option prinzipiell auch Abflug- und Zielort ändern, aber nicht für einen Rückflug, wenn man den Hinflug schon gemacht hat.

Gaaaanz toll, Wizz Air.

Also merken: Hin- und Rückflug unbedingt getrennt buchen, dann wäre alles so gegangen, wie gedacht.

2. Juni 2022

gas.de-Schadensersatz: Hartnäckigkeit lohnt sich

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 16:53
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Wie viele andere, hatte ich am Abend des 06.12.2021 eine E-Mail in meiner Mailbox, in der mir gas.de mitteilte, dass mein Gasliefervertrag mit Ablauf des 02.12.2021 eingestellt worden war. Eigentlich hatte ich einen Liefervertrag mit einer festen Laufzeit vom 01.05.2021 bis 30.04.2022 abgeschlossen.

Ich schaute mich also am gleichen Abend noch auf den entsprechenden Vergleichsportalen um und schloss sofort online einen neuen Vertrag bei Shell ab. Shell bestätigte ursprünglich eine Lieferung ab dem 29.12.2021, aber auf Nachfrage wurde das geändert, sodass die Lieferung rückwirkend ab dem 03.12.2021 erfolgte. So konnte ich immerhin die temporäre Belieferung in der Ersatzversorgung vermeiden, die nochmal teurer gewesen wäre, als die nun ohnehin schon entstandene Verdopplung des Preises.

Zum regulären Vertragsende am 30.04.2022 las ich den Zählerstand ab und übermittelte ihn online an die DONETZ, meinen zuständigen Netzbetreiber. Eine Woche später rief ich dort an, um mir für meinen Verbrauch die genauen Umrechnungsfaktoren (Brennwert und Zustandszahl) berechnen zu lassen, damit ich den entstandenen Schaden möglichst genau kalkulieren konnte. Da mein Haus nicht gerade klein ist, schlug der Verbrauch von fast 20.000 kWh nun mit Mehrkosten von rd. 1.145 € zu Buche. Ich richtete eine entsprechende Schadensersatzforderung per Einwurfeinschreiben an gas.de, zusammen mit meiner Kalkulation und Kopien der entsprechenden Lieferverträge.

Sechs Tage später am hatte ich eine E-Mail von gas.de in meiner Mailbox, in der Bezug auf meine Schadensersatz­forderung genommen wurde. Man argumentierte, dass wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 und 3 BGB ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB vorgelegen habe. Aber als „geschätztem Kunden“ würde man mir, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Zahlung einer Pauschalsumme von 570 € anbieten. Bei Annahme würde der Betrag innerhalb von 14 Tagen überwiesen, damit seien aber alle Ansprüche abgegolten.

Dieses Angebot in Höhe von rd. 50 % meines Schadens schien mir sehr gering. Auch ist die Argumentation von gas.de dünn, denn immerhin traf die so pauschal beschriebene Problematik ja i.W. auf alle Lieferanten zu, die aber ihre Verträge offensichtlich erfüllen konnten. Ohne einen genauen Nachweis wäre das sicherlich so nicht haltbar. Ganz davon abgesehen, dass § 314 BGB ausdrücklich die Geltendmachung von Schadensersatz nicht ausschließt.

Ich lehnte daher das Angebot per E-Mail am nächsten Tag unter detaillierter Auflistung meiner Einwände ab. Insbesondere wies ich auch darauf hin, dass ich durch mein sofortiges Handeln und die Vermeidung der Ersatzversorgung den Schaden schon deutlich reduziert hatte; wäre ich die ganze Zeit in der Ersatz-/Grundversorgung geblieben, hätte sich der Schaden auf mehr als 1.700 € summiert.

Noch am gleichen Tag kam von gas.de ein neues Angebot: Man hätte den Sachverhalt nochmal im Detail überprüft und würde mir deshalb nun eine Pauschalsumme von 800 € anbieten.

Dieses Angebot von rd. 70 % ist natürlich schon besser. Allerdings behauptet gas.de, dass der Schaden auf diese Summe hätte begrenzt werden können, wenn ich zeitnah „zu dem günstigsten und zumutbaren Tarif“ gewechselt hätte, was ich für ein Gerücht halte. Ich hatte zwar nicht den allergünstigsten Tarif gewechselt (meine Angst, gleich die nächste Kündigung zu bekommen, war zu groß), aber viel günstiger wäre es definitiv nicht gegangen. Und wie gesagt, durch die Vermeidung der Ersatzversorgung war der Schaden sowieso vergleichsweise niedrig.

In einer E-Mail vom nächsten Tag lehnte ich das Angebot daher wiederum ab, mit dem Hinweis, man solle mir doch bitte ein konkretes Berechnungsbeispiel anhand eines konkreten Tarifs nennen, mit dem der Schaden entsprechend niedrig ausgefallen wäre.

Gleich am nächsten Tag kam wiederum eine E-Mail von gas.de. Argumentation genau die gleiche wie in der Mail davor. Und wieder behauptete man, in einem anderen Tarif wäre der Schaden niedriger ausgefallen und bot mir nun, wieder ohne konkrete Berechnung, eine Summe von 1.035 € an.

Dieses Angebot, das nun 90 % meiner Forderung entsprach, war natürlich nun schon recht gut. Allerdings regte mich einfach auf, dass meine Bitte um eine konkrete Berechnung ignoriert wurde, was nahe legt, dass es sich einfach um Fiktion handelt. Ich lehnte daher auch das neue Angebot in einer Mail wieder ab und machte dabei meinen Unmut deutlich.

Am nächsten Tag schrieb gas.de mir dann, dass sie nur bei Erbringung eines konkreten Hinweises in der Lage wären, meine Forderung zu überprüfen und forderten mich auf, eine Zwischenrechnung von meinem Gasversorger vorzulegen.

Na toll, warum sagen sie das nicht gleich? Bis dato wusste ich noch gar nicht, dass man sowas bekommen kann. Ich rief sofort beim Shell-Kundendienst an und dort versprach man, mir eine Zwischenrechnung zu erstellen, allerdings würde das ca. 14 Tage dauern, weil man die Bestätigung des Netzbetreibers brauchen würde.

Tatsächlich kam Ende letzter Woche die Zwischenrechnung von Shell bei mir an. Eine Nachkalkulation meiner Schadensersatzforderung auf Grund der Rechnung ergab nun eine sogar noch leicht höhere Forderung. Ich schickte daher am Wochenende die Rechnung, zusammen mit einer angepassten Schadensersatzforderung von nun knapp 1.170 €, per E-Mail an gas.de.

Am Montag kam sofort eine Antwort: Man dankte für die eingereichten Unterlagen und bietet mir nun – natürlich ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs und unter der Prämisse, dass damit alle Forderungen abgegolten sind – die Zahlung exakt des von mir geforderten Betrages an!

Ich bestätigte die Annahme des Angebots umgehend. Gas.de bestätigte dann am nächsten Tag die Gutschrift auf mein Vertragskonto und siehe da: Heute ist das Geld auf meinem Bankkonto angekommen.

Geht doch!

25. Juni 2021

Kündigung bei E.ON nicht vorgesehen?

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 12:59
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E.ON hatte für den Stromliefervertrag an unsere Firma eine deutliche Preiserhöhung angekündigt. Auf die Bitte um ein besseres Angebot kam zwar eines, das aber auch nicht sonderlich gut war, daher schloss ich Ende März online einen Vertrag bei einem anderen Anbieter ab und schickte gleichzeitig eine Kündigung zum 30. April 2021 per E-Mail an E.ON. Schon wenige Tage später hatte ich von E.ON eine schriftliche Kündigungsbestätigung im Briefkasten.

Ende April kam vom Netzbetreiber per Post die Aufforderung, zum 30.04.2021 den Zählerstand abzulesen, weil E.ON ihnen mitgeteilt hätte, dass der Liefervertrag dann endet. Das habe ich dann auch gemacht und dem Netzbetreiber den Zählerstand online übermittelt.

Anfang Mai kam vom neuen Stromanbieter eine endgültige Vertragsbestätigung und gleich die Abbuchung des ersten Abschlags.

So weit, so gut.

Die Überraschung folgte Mitte Mai, als E.ON nämlich einen weiteren Abschlag vom Konto abbuchte. Ein Anruf ergab Folgendes: Das Ganze sei mein Fehler, weil ich sowohl per E-Mail gekündigt als auch dem neuen Lieferanten gesagt hätte, er solle kündigen. Die doppelte Kündigung sei dann fehlgeschlagen und deshalb der Status im System nicht korrekt vermerkt. Aber wir würden ja in wenigen Tagen die Schlussrechnung erhalten und da würde der zusätzliche Abschlag dann natürlich verrechnet.

Als Ende Mai aber immer noch keine Schlussrechnung vorlag, gab ich die Lastschrift zurück, denn genau genommen ist es nicht einzusehen, wieso ich E.ON für so lange Zeit unser Geld leihen sollte.

Anfang Juni hatte ich gleich zwei Briefe von E.ON in der Post: Eine „Zahlungserinnerung“ und ein „Wir konnten nicht abbuchen“, Letzteres gleich mit dem Hinweis auf die Berechnung von Rücklastkosten von 4,60 €. Ich schrieb dann sofort eine E-Mail an E.ON, in der ich die Berechnung der Rücklast- und Mahnkosten zurückwies und nochmals um die Erstellung der Schlussrechnung bat.

Dann passierte aber erst einmal nichts.

Der Schlag traf mich jedoch fast, als am 16.06.2021 E.ON den Abschlag für Juni abbuchte! Ich habe die Lastschrift sofort zurückgegeben und mich in einer E-Mail beschwert, in der ich dann vorsichtshalber die Einzugsermächtigung widerrufen habe.

Genützt hat es wenig, weil am 18.06.2021 dann 1,10 € Mahnkosten von E.ON von unserem Konto abgebucht wurden! Auch diese Lastschrift gab ich sofort zurück, sah mich aber genötigt, nochmals anzurufen. Dort meinte man, ja, das würde jetzt alles glattgezogen und die Schlussrechnung käme in Kürze.

Zwischenzeitlich kamen dann noch drei Briefe von E.ON: eine weitere Mahnung, ein weiterer Hinweis zur erfolglosen Abbuchung, aber immerhin auch eine Bestätigung über den Widerruf des Lastschriftmandates.

Jetzt ist der Juni fast rum, die Schlussrechnung ist immer noch nicht da.

Ich bin gespannt, was noch passiert.

Fast rechne ich ja damit, dass E.ON mir mit der Kündigung des Vertrags droht …

Nachtrag 01.07.2021: Heute zwei weitere Schreiben von E.ON im Briefkasten, einmal „Wir konnten nicht abbuchen“ und dann „Letzte Mahnung vor der Kündigung“… Letzteres verspricht immerhin, dass der Vertrag dann vielleicht doch irgendwann auch im System von E.ON als beendet erkannt wird.

7. Oktober 2020

Systemfehler

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 14:58
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Gerade im Online-Banking bei Santander. Funktionierte alles wie gewünscht. Und weil ich ja ordentlich bin, drücke ich hinterher auch artig „Abmelden“. Und was passiert da?

Systemfehler

Sehr geehrte Kunden, die gewünschte Funktion steht derzeit nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Santander. Sie haben Fragen: Unser Online Banking Support steht Ihnen 24 Stunden, 7 Tage/Woche unter der Rufnummer xxx zur Verfügung. Oder ganz einfach per E-Mail: xxx

Besonders nett der Button:

NOCHMAL VERSUCHEN

2. Januar 2020

„Geschwindigkeitsrekord“ bei DHL

Abgelegt unter: Flop — Thomas @ 14:59
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Ich bin mal wieder „begeistert“ über diesen neuen „Geschwindigkeitsrekord“ von DHL. Da dauert die Zustellung eines Pakets von Neustrelitz nach Dortmund mal 15 Kalendertage.

Zugegebenermaßen lagen da die Weihnachtsfeiertage und Neujahr dazwischen.

Aber wieso der „nächste Werktag“ nach dem 23.12. der 02.01. sein soll, erschließt sich mir dann doch nicht so ganz …

 

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